Prof. Dr. Albert Verdross
https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_Verdross
zu: "aus freien Stücken"
In diesem Buch beschäftigt sich Herr Prof. Dr. Albert Verdross ab Seite 28 mit den völkerrechtlichen Grundlagen der immerwährenden Neutralität Österreichs und damit u.a. auch mit dem Moskauer Memorandum und der Freiwilligkeit unserer Neutralität.
Prof. Dr. Verdross weist zwar darauf hin, dass sich die völkerrechtliche Verpflichtung zur Neutralitätserklärung nicht aus dem Moskauer Memorandum ableitet, sondern die völkerrechtliche Basis der Gesetzesbeschluss im Österreichischen Parlament vom 26.10.1955 ist.
Neben der völkerrechtlichen Verpflichtung sind aber auch die vertragsrechtlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen und der ÖVP-Abgeordnete und spätere Außenminister Dr. Toncic-Sorinj bestätigt das vertragsrechtliche Junktim zwischen Staatsvertrag und Moskauer Memorandum (siehe GESCHICHTE DER NEUTRALITÄT Protokoll der 80. Nationalratssitzung vom 26.10.1955 Seite 16 links unten).
Prof. Dr. Verdross führt ab Seite 32 weiters aus:
"Daraus (Anmerkung: gemeint ist die völkerrechtliche Verpflichtung aus dem Neutralitätsgesetz) darf natürlich nicht der falsche Schluss gezogen werden, dass das Moskauer Memorandum rechtlich bedeutungslos sei. Es bildet vielmehr das Anfangsglied einer Reihe von Maßnahmen und Beschlüssen, die mit der Anerkennung der immerwährenden Neutralität Österreichs ihren Abschluss gefunden haben,..... Bildet aber das Moskauer Memorandum die Grundlage der in seiner Durchführung ergriffenen Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung, dann muss es zum Verständnis und zur Auslegung dieser Maßnahmen herangezogen werden.
Aus diesem Grunde kann jenen Schriftstellern nicht beigepflichtet werden, die behaupten, dass die dauernde Neutralität Österreichs nur im Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955 verankert sei und daher durch unseren Staat allein, also einseitig wieder abgeändert werden könnte.
Die Irrigkeit dieser Ansicht ergibt sich schon daraus, dass sich die Mitglieder der österreichischen Regierungsdelegation im Moskauer Memorandum verpflichtet haben, dafür zu sorgen, dass die österreichische Neutralitätserklärung in einer Form abgegeben wird, die Österreich international dazu verpflichtet, immer eine Neutralität derart zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.
Da aber aus den früher angeführten Dokumenten klar hervorgeht, dass sowohl die österreichische Bundesregierung wie der österreichische Nationalrat die im Moskauer Memorandum übernommenen Verpflichtungen der österreichischen Regierungsdelegation getreu erfüllen wollten, so müssen die von ihnen ergriffenen Maßnahmen in diesem Sinne verstanden werden."
zu: "mit allen zu Gebote stehenden Mitteln"
Die militärische Verteidigung der Neutralität definiert Prof. Dr. Verdross als eine sekundäre Neutralitätspflicht. Er definiert diese ab Seite 47 und führt zum Umfang der militärischen Landesverteidigung aus:
"Nur ein dauernd neutraler Staat ist verpflichtet:
3. schon in Friedenszeiten eine bewaffnete Macht zur Verteidigung seiner Unabhängigkeit und Neutralität zur Verfügung zu haben. Das Ausmaß dieser Verteidigungspflicht hängt von der eigenen Leistungskraft und den äußeren Umständen ab.
Der dauernd neutrale Staat ist also zwar zu einer effektiven Verteidigung verpflichtet, die Beurteilung darüber, welche Maßnahmen zu diesem Ziele notwendig sind, ist aber innerhalb dieses Rahmens seinem Ermessen überlassen. Jedenfalls findet diese Pflicht an seiner Leistungskraft ihr Ende, da auch im zwischenstaatlichen Verkehr der allgemeine Rechtsgrundsatz "ultra posse nemo tenetur" (Anmerkung: "Über das Können hinaus wird niemand verpflichtet") in Geltung steht."
Die Politik hat zu entscheiden, wie hoch sie die Bürger mit Rüstungsausgaben belasten möchte und wie diese Last auf die einzelnen Bevölkerungsgruppen zu verteilen ist.
Neben der militärischen Sicherung der Souveränität unseres Landes, hat die Politik vorrangig Maßnahmen zur Sicherung der inneren Stabilität bis hin zur Vermeidung von Bürgerkriegen zu treffen.
Es kann nicht sein, dass EU oder NATO vorschreiben, dass auch Österreich jährlich 2% oder 5% seines BIP´s an Rüstungsausgaben tätigen muss, unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen (hängt von der Steuerpolitik ab) und dem bereits bestehenden Verschuldungsgrad.!
Erfüllt die Politik diese Vorgaben der ohnedies nicht funktionierenden Systeme einer kollektiven Sicherheit, verliert unser Land eher seine Souveränität aus wirtschaftlichen Gründen und es bestimmen internationale Währungshüter die Anzahl unserer Beamten (Lehrer), die Höhe der Pensions-, Gesundheits- und auch Rüstungsausgaben noch bevor es zu einer militärischen Besatzung durch z.B. Russland kommt!