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Kann Österreich seine Neutralität freiwillig widerrufen, ohne dadurch einen Konflikt mit Russland zu riskieren?
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Zur "FREIWILLIGKEIT" unserer Neutralität
Trotz der Aussage in der aktuellen Militärstrategie 2032plus, dass das Österreichische Bundesheer nach Anschaffung all dieser dort definierten Kriegsgeräte ab dem Jahr 2032 "länger als der Angreifer" kämpfen kann, mehren sich auch im Heer die Strömungen, die Österreichische Neutralität aufzugeben mit dem Hinweis auf deren "Freiwilligkeit".
Ein sehr einseitig verfasster "Fakten-check" des Bundesheeres belegt diese "Strömung": https://militaeraktuell.at/medwedews-drohung-und-neutralitaet-fact-check/
Obwohl die Österreicher nach wie vor mit einer deutlichen Mehrheit an ihrer Neutralität festhalten wollen und sich daher die Frage eines freiwilligen Widerrufes unserer Neutralität aktuell nicht stellt, scheint es doch wichtig, auch andere rechtliche Interpretationen darzustellen, um bewusst zu machen, dass ein freiwilliger Widerruf unserer Neutralität ein Spiel mit dem Feuer sein kann. Denn in letzter Konsequenz entscheidet der Stärkere, welche rechtliche Interpretation der Entstehungsgeschichte unserer Neutralität die richtige ist.
Der Staatsvertrag selbst schweigt nicht - so wie vom ÖBH behauptet - zur Neutralität. Das Moskauer Memorandum wird wiederholt im Staatsvertrag als Vereinbarung zwischen den Staaten Österreich und Sowjetunion - und nicht als Vereinbarung zwischen Diplomaten wie vom ÖBH behauptet - erwähnt und ist dem Staatsvertrag auch als Beilage angeschlossen ist. Da im Artikel 36 des Staatsvertrages alle Beilagen auch juristisch die gleiche Wertigkeit wie der Vertragstext selbst bekommen, ist also das Moskauer Memorandum - und damit die Neutralität - auch juristisch im Staatsvertrag inkludiert.
Der Staatsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen fünf Vertragsparteien und eine Vertragspartei hat ihre Zustimmung zum Staatsvertrag mit der Neutralitätserklärung Österreichs junktimiert.
Die zeitliche Abfolge zeigt auch deutlich, dass die Sowjetunion den Staatsvertrag nicht ratifiziert hätte, hätte sie zu diesem Zeitpunkt nicht die Gewissheit gehabt, dass sich Österreich neutral erklärt, sobald der letzte fremde Soldat - früher geht´s ja nicht - abgezogen ist.
- Nach jahrelangen erfolglosen Verhandlungen gelingt der Durchbruch mitten im Kalten Krieg erst nach der Zusage Österreichs, eine Neutralitätserklärung abzugeben. Dies war eine Bedingung der Sowjetunion, nachdem die Westmächte dem schon am Rande der Berliner Friedenskonferenz im Jänner/Feber 1954 wohlwollend gegenüber standen.
- Am 15. April 1955 wird das Moskauer Memorandum abgeschlossen und die Neutralität als eine Bedingung für den Staatsvertrag festgelegt, nachdem vorher 8 Jahre vergebens verhandelt wurde.
- Am 15. Mai 1955 wird der Staatsvertrag unterschrieben, der noch nicht rechtswirksam war, da er unter dem Vorbehalt der Ratifizierung durch die Parlamente der 5 Vertragsparteien stand.
- Am 7. Juni 1955 ratifiziert das Österreichisches Parlament den Staatsvertrag und noch in der gleichen Sitzung wird unter Tagesordnungspunkt 2
- am 7. Juni 1955 von allen 4 damals im Österreichischen Parlament sitzenden Parteien ein GEMEINSAMER Entschließungsantrag eingebracht, mit welchem die Regierung aufgefordert wird, ein Neutralitätsgesetz zu formulieren und dem Parlament nach Abzug des letzten Besatzungssoldaten zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Entschließungsantrag wird auch einstimmig beschlossen. Die Sowjetunion hatte somit bereits am 7. Juni - und nicht erst am 26. Oktober - die Gewissheit, dass sich Österreich nach dem Abzug der Besatzungsmächte neutral erklären wird und hat daher selbst
- am 15. Juni 1955 im Sowjetischen Parlament den Staatsvertrag ratifiziert und damit seine Verpflichtung aus ihrem juristischen Junktim gegenüber Österreich erfüllt
- am 27. Juli 1955 liegen alle erforderlichen Ratifizierungen vor und der Staatsvertrag ist rechtsgültig; die Besatzungsmächte müssen daher 90 Tage später abziehen was sie auch
- am 25. Oktober 1955 taten, sodass damit die Voraussetzungen geschaffen waren, dass
- am 26. Oktober 1955 das Österreichische Parlament das Neutralitätsgesetz beschließen konnte. Österreich hat somit seine Verpflichtung des sowjetischen Junktims am 7. Juni de facto erfüllt und am 26. Oktober endgültig umgesetzt.
Zusätzlich zu der klar bestehenden juristischen Junktimierung zwischen Neutralität und Staatsvertrag gibt es bei juristischen Streitigkeiten bzw. Interpretationsdifferenzen im Vertragsrecht immer die Frage der Gerichte nach dem Geist des Vertrages bzw. dem Willen der Vertragsparteien.
Dieser Wille kann in den Protokollen der Nationalratssitzungen vom 7. Juni 1955 und 26. Oktober 1955 nachgelesen und auch noch im Originalton angehört werden (siehe Menüpunkt: GESCHICHTE DER NEUTRALITÄT).
Obwohl also im Gesetzestext "aus freien Stücken" enthalten ist, war allen klar, dass es ohne die "freiwillige" Neutralitätszusage an die Sowjetunion zu keinem Staatsvertrag gekommen wäre und Österreich - so wie Deutschland - die Spaltung drohte. Eine Parlamentspartei hat sogar in der Sitzung vom 26. Oktober 1955 einen Gegenantrag eingebracht, in welchem nur die Textstelle "aus freien Stücken" nicht enthalten war, "wo ja die ganze Welt weiß, dass sie den Preis für den Staatsvertrag darstellt".